Schon gewusst? – “HeilprG” statt “HPG”
Heilpraktikergesetz - Im Alltag vieler Kolleginnen und Kollegen ist dieses Wort oft mit "HPG" abgekürzt worden. Aber offiziell korrekt ist das nicht! Die richtige Abkürzung von Heilpraktikergesetz lautet "HeilprG".
Hätten Sie’s gewusst? Juristisch hat die Abkürzung “HPG” nämlich eine ganz andere Bedeutung: Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das Hospiz- und Palliativgesetz – abgekürzt “HPG” – beschlossen. Die offizielle Abkürzung für das Heilpraktikergesetz ist demgegenüber also „HeilprG“
Deswegen hier der Tipp an unsere Heilpraktiker Kolleginnen und Kollegen: Prüfen Sie Ihre Website und Unterlagen, ob Sie die korrekte Abkürzung nutzen. Damit vermeiden Sie Missverständnisse und im schlimmsten Fall Abmahnungen.
(14.03.2018)
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