Gesetzesänderung für Heilpraktiker
Mit dem Jahr 2018 wurden die mit Spannung erwarteten neuen Leitlinien für Heilpraktiker veröffentlicht. Die Diskussion um die Befugnisse für Heilpraktiker hat im vergangenen Jahr zu einer Gesetzesänderung des Heilpraktikergesetzes geführt.
Seit dem 22.12.2017 sind die neuen Leitlinien verabschiedet und damit rechtsverbindlich für alle Berufsanwärter, die die Heilkunde ausüben möchten. Bundesweit müssen nun schriftliche und mündliche Prüfungen mit hohem medizinischen Niveau abgelegt werden. Sowohl theoretische Kenntnisse, als auch praktische Fähigkeiten im Bereich der Anamnese, Untersuchung und Laborbefundauswertung müssen nachgewiesen werden.
Hier einen Auszug aus den neuen Prüfungsbedingungen, welche Kenntnisse zukünftig nachzuweisen sind:
- Die medizinischen Kenntnisse müssen sich über alle menschlichen Organsysteme in Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Pathologie erstrecken.
- Auch Erkrankungen der Psyche, der Sinnesorgane, während der Schwangerschaft, im Kindesalter oder im Bereich der Geriatrie gehören dazu.
- Ärztliche Befunde muss ein Heilpraktikeranwärter lesen und bewerten können, muss berufsbezogene Diagnosen stellen und einen Behandlungsplan entwickeln, von dem für die Patienten keine Gefahren ausgehen dürfen.
- Relevante Rechtsvorschriften z.B. Patienten-Rechte-Gesetz mit Dokumentationspflicht, Infektionsschutzgesetz mit Arztvorbehalten, Heilmittelwerbegesetz mit Einschränkungen für die Bewerbung der Behandlung von Krebserkrankungen hat der Heilpraktiker zu beachten; Kenntnisse der Hygienevorschriften und Regeln des Qualitätsmanagements; Notfallsituationen müssen sicher erkannt und im Handeln beherrscht werden.
Damit hat ein Heilpraktiker in Zukunft ein umfassendes Ausbildungsspektrum zu durchlaufen und kann die Berufsausübung nur erlangen, wenn all diese Kenntnisse und Fähigkeiten anwendungssicher in der amtsärztlichen Überprüfung gezeigt worden sind. Mit der Gesetzesänderung werden die Bundesländer verpflichtet, in ihrer Verwaltung bei der Abnahme der Überprüfungen für die Berufserlaubnis ein weitgehend bundeseinheitlich gestaltetes Niveau zu sichern. Behörden haben damit einen direkten Einfluss auf die Zulassung und Kontrolle von Heilpraktiker-Praxen.
Eine Anpassung der Rechtslage für die sektoralen Heilpraktiker in medizinischen Berufen wie Physiotherapie und Podologie bleibt weitgehend in der Hand der Bundesländer. Hier ist weiterhin mit Unterschieden in der Länderpolitik zu rechnen.
Für unsere Studenten an der Mehner und Busshardt Akademie für Ganzheitliche Medizin bedeuten die neuen Leitlinien eine Bestätigung des bisherigen Ausbildungskonzeptes. Bereits seit 2011 wird in Sachsen im Anspruch und Schutzsinn der jetzt bundeseinheitlichen Leitlinien ausgebildet. Die Abwehr von Gefahren für einzelne Patienten ist hier bereits seit vielen Jahren Standard.
Neu werden im Konzept der Ausbildung die Verfahren der Naturheilkunde stärker in den Fokus genommen. Bisher wurden die Kenntnisse in diesem Bereich nahezu ausgespart, in Zukunft können die Amtsärzte die Berufsanwärter in der Überprüfung nach ihren Behandlungsplänen für die Patienten befragen. Die Akademie wird dazu die Ausbildungsinhalte in einer Überarbeitung des Curriculums anpassen. Ab März 2018 wird das neue Curriculum auch in den bereits laufenden Ausbildungen eingearbeitet.
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