Hinweise zur Anwendung der Eigenbluttherapie
Die Eigenbluttherapie bleibt den Heilpraktikern weiterhin als nützliche Therapiemethode erhalten!
Die Ausübung der Eigenbluttherapie wirft in diesen Tagen viele Fragen auf.
Ein neues Gerichts-Urteil sorgt für Verunsicherung. Es gibt derzeit tatsächlich auch noch keine abschließende Rechtssicherheit in dieser Therapieform. Fakt bleibt jedoch, dass nach bisheriger Auffassung der Experten Heilpraktiker weiterhin die Eigenbluttherapie in der homöopathischen Aufbereitungsform anwenden können.
Dies beinhaltet eine Gewinnung von Eigenblut beim Patienten und anschließende hömöopathische Aufbereitung (durch vorsichtige Schwenkung) und dann die Re-Applikation der Blutmenge.
Das Verwaltungsgericht Münster hat im September ein Urteil über die Behandlung mit Ozon gefällt. Diese ist erstinstanzlich und wird sicherlich nochmals bei den folgenden Instanzen zur Vorlage kommen.
Sollten Behörden Heilpraktikern die Eigenbluttherapie untersagen, bitten wir alle Kollegen, das entsprechende Schreiben an die Zentrale der Berufsverbandes “Freie Heilpraktiker e.V.” mit Sitz in Düsseldorf weiterzuleiten.
Die aktuelle Stellungsnahme der Arzneimittelkommission findet ihr auch in diesem Papier: Eigenblut Verband FH 26-09-2018 zum Nachlesen der Faktenlage.
(08.10.2018)
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