Zulassungsbedingungen für Heilpraktiker
Wer darf Heilpraktiker werden?
Gesetzliche Zulassungsbedingungen für die Ausübung der Heilkunde
- Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 25 Jahre
- Abgeschlossene Schulausbildung
- Ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
- Polizeiliches Führungszeugnis frei von strafrechtlichen Einträgen
- Erfolgreiche Überprüfung beim Gesundheitsamt
- Kenntnisse in Naturheilverfahren
Alle Nachweise müssen erst zum Zeitpunkt der Überprüfung erbracht werden. Zum Beginn der Ausbildung benötigen Sie nur Schreibmaterial und Lehrbücher. Unsere Literatur-Empfehlungsliste erhalten Sie zu Ausbildungsbeginn.
Jeder kann alles lernen
In den verschiedenen Medien steht manchmal geschrieben, jeder kann Heilpraktiker werden. Das ist richtig. Dabei wird jedoch oft nicht erwähnt, dass die Überprüfung im Gesundheitsamt auf hohem medizinischen Niveau stattfindet. Deshalb kommen die meisten Berufsanwärter aus einem medizinischen Beruf, obwohl es keine Voraussetzung ist. Akademiker anderer Studienrichtungen eignen sich ebenfalls für diese Ausbildung. Doch auch Menschen ohne Abitur und Studium können den Abschluss erreichen.
Nachweise für die Zulassung zur Überprüfung
Eine Zulassung zur Überprüfung als Heilpraktiker erhalten Sie von der unteren Verwaltungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. web Leitfaden HP Prüfungsanmeldung Dort beantragen Sie die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach Heilpraktiker-Gesetz. die oben genannten Unterlagen reichen Sie bei der Behörde ein und werden dann zum schriftlichen Teil der Überprüfung eingeladen. Nur, wer den ersten Teil erfolgreich absolviert, wird zur mündlichen Überprüfung eingeladen.
Die Überprüfung im Gesundheitsamt
In einer schriftlichen Prüfung nach dem Multiple-Choice-Verfahren werden alle Organsysteme, Rechtskunde, Hygiene, Laborkenntnisse und Infektionserkrankungen geprüft. Wer hier 75% der Fragen richtig beantwortet hat, wird zur mündlichen Überprüfung zugelassen.
Diese wird in Sachsen im Gesundheitsamt Löbau abgenommen. In ca.30-60 Minuten werden Sie in einem Fachgespräch von einer Kommission aus Amtsärzten und Heilpraktikern “auf Herz und Nieren” überprüft. Nur wenn sicher ist, dass Sie mit Ihren Kenntnissen keine Gefährdung für die Ausübung der Heilkunde an einzelnen Patienten darstellen, wird die Erlaubnis erteilt.
Darüber muss die Kommission urteilen und im Zweifel wird gegen den Anwärter entschieden. Es ist die einzige Möglichkeit des Staates, Ihre zukünftige Tätigkeit einzuschätzen. Sie dürfen die Prüfung uneingeschränkt oft wiederholen.
Durchfallen oder Bestehen in der HP-Prüfung
Bundesweit ist die Durchfallquote recht hoch. Ohne eine qualifizierte Ausbildung und gezielte Vorbereitung auf die Überprüfung ist der Berufsabschluss kaum zu erreichen.
Bei uns finden Sie die optimalen Bedingungen und unsere Absolventenzahlen sprechen eine deutliche Sprache. In 13 Jahren haben von unseren Absolventen über 400 Anwärter die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach Heilpraktiker-Gesetz erhalten.
Socials